Vereinbaren Sie hier Ihren Wunschtermin einfach online:
Sie können auch gerne telefonisch einen Termin vereinbaren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir persönlich nicht ans Telefon gehen können, da wir uns meist in einer Behandlung befinden. Sprechen Sie bitte in diesem Fall immer auf den Anrufbeantworter (bitte ggf. lange klingeln lassen) und wir rufen Sie, sobald wir können, zurück. Es kann vorkommen, dass wir Sie von einer Mobilfunknummer zurückrufen.
Telefonkontakt: +49 (0)4821 8870505 oder +49 151 70808874
Notfall: Bei Sportverletzungen, nach Unfällen und bei akuter Schmerzsymptomatik oder verhaltensauffälligen Säuglingen sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Wir rufen Sie dann zurück und Sie erhalten so schnell wie möglich einen Termin. Schauen Sie gerne selber auch täglich bei Doctolib online, ob ein Termin spontan freigeworden ist. Sie können sich bei einer Terminbuchung bei Doctolib auch immer auf die Warteliste setzen lassen. Dann erhalten Sie automatisch eine SMS und Email, wenn ein früherer Termin frei wird, und Sie können Ihren Termin vor verlegen.
Ihr Vorteil bei der online Terminvereinbarung
Falls bei der Onlineterminierung kein zeitnaher Termin dabei ist, der Ihnen passt, Sie aber kurzfristig einen Termin brauchen, dann können Sie bei einer Terminbuchung die „Warteliste“ anklicken. Wenn dann ein anderer Patient einen Termin absagt oder einen Termin verschiebt, werden Sie automatisch per SMS und Email über einen freien Termin informiert. Wenn Ihnen der Zeitpunkt des Termins passt, können Sie sich diesen dann entsprechend buchen. Gibt es jedoch mehrere Interessenten für den frei gewordenem Termin, so erhält derjenige den Termin, der diesen als erstes bucht. Außerdem können Sie ihre Termine online ganz einfach bis zu 48 Stunden vorher verschieben oder absagen und erhalten Erinnerungen kurz vor Ihrem Termin.
Terminausfall:
Die Terminvereinbarung in einer Terminpraxis hat den Vorteil, dass sich der Leistungserbringer nur für Sie Zeit nimmt. Wie Sie aus Ihrem eigenen Alltag wissen, ist es oft schwierig, Termine kurzfristig zu vereinbaren oder neu zu vergeben. Die Gerichte haben schon in vielen Urteilen bestätigt, dass im Falle eines kurzfristigen Ausfalls der Termin mit dem zu erwartenden Umsatz vom Patienten zu zahlen ist (siehe § 615 BGB (AG Burgwedel 7 C 360/16 v. 04.10.2017)
Gründe: Man kann mal einen Termin vergessen oder falsch notieren. Man kann mal kurzfristig krank werden oder muss spontan einen beruflichen oder privaten Termin wahrnehmen usw. Da all diese Gründe für einen Ausfall jedoch nicht auf uns als Leistungserbringer zurückzuführen sind, gibt es folgende
Regelung: Eine Absage muss immer spätestens 48 Werktagstunden vor dem Termin per Mail oder Telefon oder bei Doctolib angekündigt werden. Andernfalls behalten wir uns vor, Ihnen den zu erwartenden Umsatz in Rechnung zu stellen, sofern es uns nicht möglich ist, den Termin neu zu vergeben. Auch im Falle einer kurzfristigen Erkrankung (wie bei einer Grippe oder anderen Epidemien) ist das Risiko nicht auf den Leistungserbringer übertragbar. Dieses Risiko trägt jeder Mensch für sich alleine. Bei Kindern tragen das Risiko die Eltern und nicht der Leistungserbringer.