Die Osteopathie ist eine Therapieform der Medizin, bei der es darum geht, Funktionsstörungen im Körper zu erkennen und zu behandeln. Bei dieser ganzheitlichen Behandlungsmethode wird der menschliche Körper immer als eine Einheit betrachtet. Daher ist es wichtig herauszufinden, wo die Ursache für eine Funktionsstörung oder eine Schmerzsymptomatik liegt. Diese kann ganz woanders im Körper liegen, da es nicht nur artikuläre (Gelenke), nervale (Nerven), vaskuläre (Gefäße) und muskuläre Verbindungen gibt, sondern auch hormonelle Wechselwirkungen und fasziale Zusammenhänge zwischen ganz unterschiedlichen Regionen im Körper (Faszien sind bindegewebige Hüllen, die sich überall im Körper befinden und verschiedene Strukturen voneinander abgrenzen oder verbinden). So bedingen sich die Struktur und die Funktion im Körper immer gegenseitig.

Die Osteopathie umfasst dabei in der Theorie drei große Bereiche:

Die parietale Osteopathie:

Das gesamte Bewegungssystem des menschlichen Körpers mit seinen Knochen, Gelenken, Muskeln/Sehnen, Faszien, Ligamenten (Bändern) und ihren Versorgungs- und Leitungsbahnen.

Die viszerale Osteopathie:

Die Organe mit all ihren Versorgungs- und Leitungsbahnen und ihren faszialen und ligamentären Verbindungen und Aufhängungen.

Die cranio-sacrale Osteopathie:

Das System zwischen Kopf und Kreuzbein mit den zugehörigen Knochen, Membranen, Ligamenten und dem Liquor cerebrospinalis (Gehirn-Rückenmarks-Flüssigkeit), welcher durch dieses System fließt.

Diese Bereiche der Osteopathie beeinflussen sich gegenseitig und können ihrer Funktion nur dann vollständig nachkommen, wenn es die anderen auch tun. Aus diesem Grund ist der menschliche Körper immer holistisch (ganzheitlich) zu betrachten. Auch wenn die Osteopathie theoretisch in drei Bereiche unterteilt wird, sollte eine osteopathische Behandlung praktisch immer ganzheitlich stattfinden. Das bedeutet auch, dass Sie mit den unterschiedlichsten Beschwerden im Körper zu uns kommen können.

Die Osteopathie gilt in Deutschland seit 2009 als wissenschaftlich anerkannt:
VwG Saarland 3 K 1175/08 v. 23.06.2009