Ablauf einer Behandlung:

In einer Behandlung nehmen wir uns viel Zeit für jeden Patienten. Nach der Anamnese (Befragung) und dem körperlichen Befund dauert jede Behandlung so lange, wie Ihr Körper für die jeweilige Intervention benötigt. Am Ende werden Zusammenhänge erläutert und eventuelle Fragen geklärt. Die Behandlung findet unter ganzheitlicher Betrachtung grundsätzlich in ruhiger, entspannter und privater Atmosphäre statt.

Nach der ersten Behandlung wird individuell geschaut, wie ihr Körper auf diese reagiert hat. Es ist wichtig, dass Sie diese Entwicklung bei der zweiten Behandlung mitteilen, damit wir uns noch besser auf Sie einstellen können. Die eventuelle Fortsetzung von Terminen und deren Zeitintervalle muss im einzelnen je nach Art der Reaktion und symptomalen Veränderung besprochen werden. Meistens ist nach einer Erstbehandlung ein Kontrolltermin sinnvoll.

Damit beim ersten Termin möglichst viel Zeit für die eigentliche Behandlung bleibt, sollte das organisatorische vor dem Behandlungsbeginn geklärt werden. Lesen Sie bitte hierzu spätestens im Wartebereich die Behandlungsbedingungen (AGB) 2018.1 . Gerne können Sie auch ein Beschwerdetagebuch zur Dokumentation Ihrer Symptome führen und zu Ihrem Behandlungstermin mitbringen. Den Termin für eine Erstbehandlung vereinbaren Sie bitte online oder telefonisch unter Kontakt.

Abrechnung einer Behandlung:

Abgerechnet wird die erbrachte Leistung nach GVO analog GOÄ (Gebührenverzeichnis für Osteopathie) für Selbstzahler bzw. gesetzlich Versicherte und nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) als GebüH analog GOÄ für Patienten, die privat krankenversichert sind oder eine Zusatzversicherung haben. Die Grundlagen der osteopathischen Abrechnung können Sie HIER nachlesen.

Preis einer Behandlung:

Die Preishöhe einer Behandlung richtet sich nach der Diagnose und daraufhin erbrachter Therapie in Abhängigkeit von Ihrem Versicherungstarif und liegt zwischen 100,-€ und 140,-€. Es wird, wie in einer Arztpraxis auch, das abgerechnet, was geleistet wird. Weitere Informationen zur Preisgestaltung finden Sie hier: Preis und Abrechnung in der heilpraktischen bzw. osteopathischen Praxis

Bezahlung einer Behandlung:

Der Rechnungsbetrag ist unmittelbar nach jeder Behandlung in bar oder am besten per EC-Karte zu zahlen. Die quittierte Rechnung erhalten Sie zum Einreichen bei Kostenerstattern oder zur Vorlage beim Finanzamt ausgedruckt vor Ort oder am einfachsten als PDF Dokument per Email über einen Downloadlink.

Erstattung einer Behandlung:

Grundsätzlich erfüllen wir die Kriterien für die Erstattung bzw. Bezuschussung durch gesetzliche Krankenversicherungen (GKV). Viele GKV`s und einige private Krankenversicherungen (PKV) wünschen zur Erstattung einer osteopathischen Behandlung eine Verordnung von einem Arzt, Heilpraktiker oder einer Hebamme, welche zur Erstattung vor der Behandlung ausgestellt worden sein muss. Diese reichen Sie dann gemeinsam mit unserer Rechnung zur Erstattung bzw. Bezuschussung bei Ihrer Versicherung ein. Bitte informieren Sie sich selbst bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang diese osteopathische Leistungen bezuschusst. Es kann vorkommen, dass einzelne Ziffern einer Rechnung nicht erstattungsfähig sind, was aber nichts an der Art unserer Abrechnung ändert. Gibt es ein Erstattungsproblem bei Ihrer Rechnung, wenden Sie sich bitte an die gutachterliche Beratungshotline (kostenpflichtig) des BDO e.V.. Hier erhalten Sie einige Argumente zu regelmäßigen Widersprüchen: Allgemeine Argumente gegen Widersprüche der Versicherungen
Sie benötigen eine unserer Urkunden als Nachweis für Ihre Erstattung? Diese können Sie bei Team downloaden.
Erstattung bei Säuglingen: Erhalten Sie von Ihrem Arzt keine Verordnung über Osteopathie, können Sie auch mit dieser Verordnung zu Ihrer Hebamme gehen und diese um Ausfüllung bitten.

Eine Liste der gesetzlichen Krankenversicherungen, die einen Teil der Kosten nach der GVO erstatten, finden Sie hier: Osteokompass

Weitere Informationen:
Allgemeine Argumente gegen Widersprüche der Versicherungen
Behandlungsbedingungen (AGB) 2018.1
Beschwerdetagebuch
Erstattungshilfe
GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker)
GVO Analog GOAE (Gebührenverzeichnis für Osteopathie als Analogie zur GOÄ)
Heilmittelverordnung für Osteopathie
Preis und Abrechnung in der heilpraktischen bzw. osteopathischen Praxis